Parken

Parken

Parkplatz (gebührenpflichtig)

von November bis April
während der Saison- und Betriebszeiten der Kaiserau Lifte

  • Parkticket bei der Einfahrt ziehen
  • Einfahren und parken
  • Skipass an der Kassa lösen
  • Nach dem Skitag das Parkticket an der Liftkassa entwerten lassen
  • Ausfahren

Parkgebühren

  • Parkgebühr bis 30 Minuten kostenlos
  • Parkgebühr PKW € 2,00 pro angefangener Stunde (von 07:00 bis 20:00 Uhr)
  • Parkgebühr PKW € 3,00 pro angefangener Nachtstunde (von 20:00 bis 07:00 Uhr)
  • Parkgebühr Bus/LKW/Kleinbus/Wohnmobil € 5,00 pro angefangener Stunde (von 07:00 bis 20:00 Uhr)
  • Parkgebühr Bus/LKW/Kleinbus/Wohnmobil € 10,00 pro angefangener Nachtstunde (von 20:00 bis 07:00 Uhr)
  • Bei Verlust des Parktickets ist ein Betrag von € 40,00 Verlustgebühr zu bezahlen.

KOSTENLOS: Bei Kauf eines gültigen Ski- oder Langlaufticket (ausgenommen „1 Tag Langlauf“, „Skilift Einzelfahrt“ und „Tageskarte Kleinkinder“) wird das Parkticket am Kauftag von 09:00 bis 16:00 Uhr an der Kassa der Kaiserau Tourismus GmbH entwertet und das Parken ist kostenlos.

Bezahlung

  • Beim Mautautomat
    Eine Barzahlung ist nur am Mautautomaten direkt beim Kassengebäude möglich (0-24 Uhr).

  • Beim Schranken (Ausfahrt)
    Das Parkticket erhalten Sie an der Einfahrt zum Parkplatz direkt am Schranken und ist am jeweiligen gelösten Tag gültig. Die Bezahlung erfolgt bei der Ausfahrt direkt am Schranken mittels Bankomat oder Kreditkarte.

Mauttraße „Oberst-Klinke-Hütte“

von November bis April geschlossen

Weitere Informationen zur Mautstraße im Sommer
Weitere Informationen zu den Mauttarifen im Sommer

Hinweise: Nach dem Zahlvorgang stehen Ihnen 15 Minuten für die Ausfahrt zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Zeit ist die Ausfahrt nicht mehr möglich, weshalb wir Sie bitten, an der Kassenstation eine Nachzahlung zu leisten. Aus technischen Gründen ist die Einfahrt mittels Skisaisonkarten nicht möglich. Es muss ein Parkticket gezogen werden, welches anschließend bei der Liftkasse entwertet werden kann. Bei Kauf einer Kaiserau 50-Stunden-Karte wenden Sie sich bitte direkt an unser Kassapersonal. Weiters sind keine Saisonkarten für das Parken erhältlich. Die 30 Minuten Karenzzeit ist nur während der Betriebszeiten gültig. Außerhalb der Betriebszeiten ist die Parkgebühr ab der ersten Minute fällig. Unvorhergesehene Wettersituationen oder Ereignisse durch höhere Gewalt, welche aus Sicherheitsgründen die Einstellung von Liften oder Absperrungen von Pisten erfordern, bewirken keinen Anspruch auf Rückvergütung der Park- und/oder Liftkarte. Alle Preise in Euro und inkl. 10 % MwSt. Preisänderungen, Druck- und Satzfehler vorbehalten.

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Die Kaiserau in Zahlen

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